Fernunterricht

Fernunterricht
Fẹrn|un|ter|richt 〈m. 1; unz.〉 Unterricht ohne direkten Kontakt zw. Lehrendem u. Lernendem

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Fẹrn|un|ter|richt, der:
vgl. Fernkurs.

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Fern|unterricht,
 
Bezeichnung für privatrechtlich angebotene Fernlehrgänge. Anbieter können private und öffentliche Institute sein. Zu den privatwirtschaftlichen Fernlehrinstituten zählen auch Einrichtungen von Berufsverbänden, Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern, Kirchen und Verlagen. Fernunterricht ist in der Regel eine Weiterbildungsform für Erwachsene, bei der Teilnehmer und Lehrer ausschließlich oder überwiegend voneinander getrennt agieren und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg mithilfe von Übungs-, Kontroll- und Einsendeaufgaben überwacht und unterstützt. Außerdem werden für viele Lehrgänge zusätzlich Präsenzphasen (z. B. Nahunterricht, Seminare) angeboten. Einige Fernlehrgänge bereiten auf anerkannte staatliche beziehungsweise öffentlich-rechtliche Abschlussprüfungen vor. Diese Prüfungen sind Externenprüfungen, d. h., das Fernlehrinstitut ist nicht die Prüfungsstelle. Zuständige Stellen und Institutionen für derartige Prüfungen: a) Kultusministerien (z. B. zum Übersetzer), b) staatliche oder staatlich anerkannte Schulen (z. B. für das Abitur, zum staatlich geprüften Betriebswirt, Techniker u. Ä.), c) Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern (z. B. zum Bilanzbuchhalter, auch Meisterprüfungen), d) Oberfinanzdirektionen (z. B. zum Steuerberater), e) Wirtschaftsministerien der Bundesländer (z. B. zum Wirtschaftsprüfer). Daneben bieten die meisten Fernlehrinstitute interne Prüfungen an, über die sie auch Abschlusszertifikate oder Teilnahmebescheinigungen ausstellen.
 
1976 erhielten Fernstudium und Fernunterricht durch Hochschulrahmengesetz und Fernunterrichtsschutzgesetz rechtliche Regelungen. Die Entscheidung über die Zulassung von Fernlehrgängen, die auf staatliche beziehungsweise öffentlich-rechtliche Abschlussprüfungen vorbereiten (zulassungspflichtige Fernlehrgänge), trifft die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU; Sitz: Köln). Im Rahmen eines Zulassungsverfahrens wird die fachliche und didaktische Qualität des Lehrmaterials im Hinblick auf das Lehrgangsziel, die Teilnehmerinformation sowie Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrages, der zwischen Lehrgangsteilnehmer und Fernlehrinstitut schriftlich abzuschließen ist, überprüft. Bei bestimmten berufsbildenden Fernlehrgängen entscheidet die ZFU über die Zulassung erst nach Stellungnahme durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB; Sitz: Bonn). Darüber hinaus registriert die ZFU die nicht zulassungspflichtigen Fernlehrgänge (»Hobby-Lehrgänge«, die ausschließlich der Freizeit dienen), deren Vertrieb ihr anzuzeigen ist, und prüft ebenfalls die entsprechenden Fernunterrichtsverträge.
 
In der beruflichen Weiterbildung hat sich Fernunterricht als Lernform bewährt (Erhaltung des Arbeitsplatzes, beruflicher Aufstieg, Anpassung an sich ändernde Qualifikationsanforderungen u. Ä.). Neben der individuellen Entscheidung, Fernlehrgänge zu belegen, gewinnt auch der innerbetriebliche Einsatz von Fernunterricht zunehmend an Bedeutung.
 
Seit 1981 gibt es auf Initiative des Auswärtigen Amtes und der ZFU in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (im Bundesverwaltungsamt) die Möglichkeit zum Fernunterricht für deutsche Schüler im Ausland, die keine deutsche Schule besuchen können. Dieses Fernlehrwerk führt von der Grundschule bis zum Ende der zehnten Klasse (differenziert nach den drei Schularten Hauptschule, Realschule, Gymnasium). - Fernunterricht im weiteren Sinn sind Telekolleg und Funkkolleg.
 
 
Korrespondenzunterricht ist bereits 1728 in den USA belegt; in Deutschland erschienen ab 1856 die Sprachlehrbriefe nach der Methode Toussaint-Langenscheidt in französischer Sprache. 1895 bot Simon Müller Lehrbriefe zum methodischen Studium des Baufaches (Hochbau) an; ab 1896 arbeitete er mit dem Verlag Bonneß und Hachfeld in Potsdam zusammen und nahm das Pseudonym »Karnack« an. Seit 1904 bot dieser Verlag dann Fernkurse für Abiturvorbereitung an. Einen forcierten Aufschwung nahm der Fernunterricht jedoch erst nach dem Ersten Weltkrieg, als viele Erwachsene infolge der Kriegsereignisse schulische und berufliche Bildung nachholen mussten. Die gleiche Situation ergab sich 1945 nach dem Zweiten Weltkrieg.

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Fẹrn|un|ter|richt, der: vgl. ↑Fernkurs.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Fernunterricht — die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der (1) der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und (2) der Lehrende oder sein Beauftragter den …   Lexikon der Economics

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  • Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht — Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln ist die zuständige Behörde für die Prüfung und Zulassung aller in Deutschland zulassungspflichtigen Fernlehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Weitere Aufgaben der ZFU sind… …   Deutsch Wikipedia

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